- Minderheitsrechte
- Minderheitsrechte,im Gesellschaftsrecht, besonders im Aktienrecht, die einer Minderheit der Gesellschafterversammlung zustehenden Rechte, die auch gegen die Mehrheit durchgesetzt werden können. So muss z. B. die Hauptversammlung der AG einberufen werden, wenn eine Minderheit, die über 5 % des Grundkapitals verfügt, dies verlangt. Von den Minderheitsrechten unterscheidet man die »Individualrechte«, die jedem in der Gesellschafterversammlung überstimmten Mitglieder ohne Rücksicht auf die Höhe seiner Beteiligung zur Wahrung seiner Rechte zustehen, so insbesondere das Recht, einen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung durch Klage anzufechten.
Universal-Lexikon. 2012.